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Das sind unsere Mietbedingungen

  1. Vertragsgegenstand und -dauer: Der Vermieter stellt dem Mieter das im Vertrag spezifizierte Fahrzeug für die vereinbarte Dauer zur Verfügung.
     

  2. Selbstbehalt im Schadenfall: Bei Schäden am gemieteten Fahrzeug trägt der Mieter einen Selbstbehalt von 5000 Franken pro Schadenereignis, unabhängig von der Schadenshöhe.
     

  3. Verbotene Handlungen mit dem Fahrzeug:

    1. Das unnötige Aufheulen des Motors ist strengstens untersagt.

    2. Die Verwendung der Launch Control ist verboten. Bei Zuwiderhandlung wird eine Entschädigung für das unnötige Belasten des Getriebes sowie der Kupplung in Höhe von 800 Franken pro Vorfall berechnet. Bei einem Getriebeschaden haftet der Mieter vollumfänglich, wen dieser auf das Aggressive Fahrverhalten des Mieters zurückzuführen ist.
       

  4. Elektronische Überwachung:
    Das gemietete Fahrzeug ist mit einem elektronischen System ausgestattet, welches das Fahrverhalten sowie den Standort überwacht.

     

  5. Auslandsfahrten:

    1. Das Verlassen der Schweiz mit dem gemieteten Fahrzeug ist strengstens untersagt. Bei Verstoss wird der Mieter umgehend gemahnt.

    2. Sollte der Mieter das Fahrzeug nicht innerhalb von 30 Minuten nach der Mahnung in die Schweiz zurückbringen, wird die Polizei informiert und das Fahrzeug als gestohlen gemeldet.

    3. Eine Auslandsfahrt kann nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden. Ein entsprechender Vermerk wird im Mietvertrag festgehalten.
       

  6. Betreffend Kraftstoff:

    1. Für das gemietete Fahrzeug ist ausschliesslich Benzin mit mindestens 98 Oktan zu verwenden.

    2. Die Benzinkosten sind vom Mieter zu tragen.
       

  7. Einhaltung des Strassenverkehrsgesetzes:
    Der Mieter verpflichtet sich, alle geltenden Verkehrsregeln und -G
    esetze strikt einzuhalten.

     

  8. Beschlagnahmung durch die Polizei:
    Wird das Fahrzeug durch die Polizei beschlagnahmt, behält sich der Vermieter das Recht vor, eine Aufwandentschädigung vom Mieter zu verlangen.

     

  9. Rückgabe des Fahrzeugs:
    Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort in demselben Zustand zurückzugeben, wie es übernommen wurde, abzüglich der üblichen Abnutzung. Eine Verlängerung der Miete muss mit dem Mieter voran abgemacht werden. Diese wird dann in Rechnung gestellt. Sollte der Mieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt retournieren, so hat der Vermieter das Recht dies in Rechnung zu stellen. Hierfür gelten andere Tarife.

     

  10. Haftungsausschluss:
    Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände, die im Fahrzeug gelassen werden, oder für indirekte Schäden, die durch die Anmietung des Fahrzeugs entstehen.

     

  11. Schlussbestimmungen:
    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

     

  12. Fahrer des Mietwagens: 
    Das Fahrzeug darf ausschliesslich von den im Mietvertrag namentlich genannten Personen gefahren werden.
    12.1 Der Hauptfahrer des gemieteten Fahrzeugs muss mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens 3 Jahren im Besitz eines gültigen Führerausweises sein. Abweichungen von dieser Regelung sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten sind.

 

13.  Vollkaskoversicherung: Im Mietpreis ist eine Vollkaskoversicherung für das gemietete Fahrzeug enthalten.

14.   Kaution:
        2000.- in Bar oder via Banküberweisung. Wird bei tadelloser Fahrzeugrückgabe rückerstattet.

 

15.   Fahrzeugpflege: Das gemietete Fahrzeug darf ausschliesslich vom Vermieter gereinigt und gewaschen werden.
 

16.   Rauchverbot:
       
Das Rauchen im gemieteten Fahrzeug ist strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine                                                                    Reinigungspauschale in Höhe von 400 Franken berechnet.

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